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Einheitliche Fest- bzw. Feiertage

An diesen Feiertagen wird generell nicht gearbeitet. Nur manche Dienstleistungsgeschäfte wie Cafés und Bäckereien, Restaurants und Kinos sind in der Regel geöffnet. Das Weihnachtsfest und das Osterfest sind traditionell die Termine für Besuche bei der Familie. Ihre religiöse Bedeutung ist im allgemeinen Bewusstsein eher rückläufig.

Neujahr

Der Beginn des neuen Jahres wird in der Silvesternacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gefeiert. Wie in vielen anderen Ländern auch gibt es überall große Silvesterfeiern und um Mitternacht wird das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßt. Der 1. Januar (Neujahr) ist dann allgemeiner Feiertag.

Das Osterfest

Ostern ist mit „Karfreitag“, „Ostersonntag“ und „Ostermontag“ das höchste christliche religiöse Fest und Hauptfest im Kirchenjahr. Es ist das älteste Fest der Kirche zum Gedächtnis an den Tod (Kreuzigung) und die Auferstehung (Ostersonntag) Jesu Christi. Kreuzigung und Auferstehung sind Fundamente des christlichen Glaubens. Der Tod wird nicht als Ende, sondern als Erlösung gesehen. Der Termin des Osterfestes ist jeweils der erste Sonntag nach dem Frühlingsvollmond. Karfreitag und Ostermontag sind arbeitsfreie Feiertage.

1. Mai

Der 1. Mai ist wie in vielen anderen Ländern der Feiertag der „Arbeiterbewegung“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert am Morgen des 1. Mai in vielen größeren Städten Demonstrationen und politische Kundgebungen. Am Abend vor dem 1. Mai werden überall Partys unter dem Motto „Tanz in den Mai“ veranstaltet. Hiermit wird, eine Fortsetzung alter Traditionen, der Frühlingsmonat Mai begrüßt. Mancherorts werden auch „Maibäume“ aufgestellt. Auch dies ist eine alte Tradition: Der Maibaum ist ursprünglich ein Symbol, das die Fruchtbarkeit des Frühlings symbolisiert.

Himmelfahrt

„Christi Himmelfahrt“ ist der 40. Tag nach Ostern. Im Mittelpunkt dieses Feiertages steht der Aufstieg Jesu zu seinem Vater in den Himmel. Das Fest Christi Himmelfahrt fällt immer auf einen Donnerstag, neun Tage vor Pfingsten.

Das Pfingstfest

„Pfingsten“ mit „Pfingstsonntag“ und „Pfingstmontag“ bezeichnet den 50. Tag nach Ostern. Die Sendung des “Heiligen Geistes” zu Pfingsten war der Ausgangspunkt des missionarischen Wirkens der Jünger Jesu. Das Pfingstfest kann daher als Geburtstag der Kirche bezeichnet werden. Der Pfingstmontag ist ein arbeitsfreier Feiertag.

3. Oktober

Der 3. Oktober ist der Tag der offiziellen, vertraglichen Wiedervereinigung von West- und Ostdeutschland im Jahr 1990. Dieser „Nationalfeiertag“ wird im Vergleich zu Nationalfeiertagen in anderen Ländern – etwa dem „Tag der Republik“ (14. Juli) in Frankreich oder dem „Unabhängigkeitstag“ (4. Juli) in den USA – recht zurückhaltend gefeiert. Es gibt keine Militärparaden, sondern lediglich Feste und Feierstunden mit politischen Reden in den Parlamenten und vielen Rathäusern.

Das Weihnachtsfest

„Weihnachten“ umfasst drei Tage: Den 24. Dezember, den „Heiligen Abend”, den ersten Weihnachtsfeiertag, den Geburtstag Jesu Christi (25.12.) und den zweiten Weihnachtsfeiertag (26.12.). Am Heiligen Abend werden in christlichen Familien nach oder vor dem Besuch des Gottesdienstes zur sogenannten „Bescherung“ die Kerzen des Weihnachtsbaumes angezündet. Es werden Weihnachtslieder gesungen oder abgespielt und die Familienmitglieder beschenken sich. Kindern wird die Legende erzählt, der Weihnachtsmann oder das Christkind hätten die Geschenke gebracht. Viele Familien mieten sich sogar einen Weihnachtsmann, der häufig von Studenten im Kostüm gespielt wird. Am ersten und zweiten Feiertag gehen viele Menschen in die Festgottesdienste und Messen. Der 25. und 26. Dezember sind arbeitsfreie Feiertage.