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Wirtschaft

Fabrik

Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den größten Wirtschaftsnationen der Welt. Das Bruttoinlandsprodukt betrug im Jahr 2003 real 2.130 Milliarden Euro und das Pro-Kopf-Einkommen 25.800 Euro.

Wie in den übrigen großen Wirtschaftsnationen geht auch in Deutschland der industrielle Sektor zugunsten der sogenannten „Dienstleistungsbranche“ zurück. Das produzierende Gewerbe – zum Beispiel der Maschinenbau – hat einen Anteil von rund einem Drittel am gesamten wirtschaftlichen Aufkommen. Deutschland ist nach den USA und Japan der drittgrößte Automobilproduzent. Maschinen und elektrotechnische Anlagen gelten als Inbegriff „deutscher Wertarbeit“ und stellen die wichtigsten Exportgüter dar. Weitere bedeutende Industriezweige sind die Chemie-Industrie sowie die Produktion von Verbrauchsgütern.

Die landwirtschaftliche Produktion in der Bundesrepublik unterscheidet sich von Region zu Region. Im nördlichen Flachland Deutschlands und insbesondere in den östlichen Bundesländern werden bevorzugt Getreide und Zuckerrüben angebaut. Im bergigen Süddeutschland produziert die Landwirtschaft vorwiegend Gemüse, Milch und Fleisch. Die meisten Flussniederungen im Süden und Westen Deutschlands entlang der Flüsse Rhein, Main oder Mosel, sind Weinanbaugebiete. Bier wird zum größten Teil in Nordrhein-Westfalen gebraut. Als Land des Biergenusses gilt Bayern. Neben dem Export deckt die einheimische Landwirtschaft beinahe 90 Prozent des nationalen Bedarfs ab.

Nahezu ein Drittel des gesamten Landes, besonders in Süddeutschland, ist bewaldet. Die Wälder decken den Inlandsbedarf an Holz zum großen Teil ab. In den 70er Jahren ging aufgrund der jahrelangen Luft- und Bodenverschmutzungen der Waldbestand zurück. Man sprach vom „Waldsterben“. Seither wird mit gezielten Programmen versucht, das Vorkommen der erneuerbaren Ressource Holz wieder auszubauen.

Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik wird als freie und soziale Marktwirtschaft beschrieben. Der Begriff „Soziale Marktwirtschaft“ kennzeichnet ein Wirtschaftsmodell, das bei grundsätzlicher Unterstützung der wirtschaftlichen Freiheit zugleich die Regulierungs- und Kontrollfunktion des Staates betont, um unsoziale Auswirkungen zu verhindern.